🛑 WICHTIGER HINWEIS: Dies ist eine unabhängige Informationsplattform von und für Betroffene der letterdata GmbH. Wir stehen in keinerlei Verbindung zur genannten Firma.
Alle Inhalte dienen dem Konsumentenschutz.
Setzen Sie die Verantwortlichen unter Druck: Gemäss dem totalrevidierten Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ist das Inkassobüro verpflichtet, Ihnen innerhalb von 30 Tagen kostenlos Auskunft über alle über Sie gespeicherten Daten zu erteilen. Wird dieses Begehren vorsätzlich ignoriert oder falsch beantwortet, droht den verantwortlichen Hintermännern eine persönliche Busse von bis zu CHF 250'000.– PRO FALL!
➔ Hier einsehen: Offizieller Gesetzestext zu Art. 60 DSG
Da diese Strafe bei jeder betroffenen Person einzeln greift, führt das systematische Ignorieren der Community zu einem unbezahlbaren finanziellen Totalschaden für das gesamte illegitime Inkasso-Netzwerk.
📜 Vorlage: Schriftliches Auskunftsbegehren
Senden Sie diesen Text per Einschreiben an die offizielle Postadresse oder per E-Mail an: info@letterdata.ch
An:
letterdata GmbH
Talstrasse 24
8852 Altendorf SZ
(Vorab per E-Mail: info@letterdata.ch)
Betrifft: Auskunftsbegehren nach Art. 25 des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG)
Dossier- / Referenznummer: [Deine Dossier-Nummer hier eintragen]
Sehr geehrte Damen und Herren
Unter Berufung auf Artikel 25 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) fordere ich Sie hiermit auf, mir innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen unentgeltlich und vollständig Auskunft über alle in Ihren Datensammlungen über meine Person vorhandenen Daten zu erteilen.
Dies betrifft insbesondere:
1. Alle über mich gespeicherten Personendaten (einschliesslich Historie, Kontakte, Notizen).
2. Sämtliche Angaben über die Herkunft dieser Daten (Wer hat meine Daten an Sie übermittelt?).
3. Den Zweck der Bearbeitung sowie die Kategorien der bearbeiteten Personendaten.
4. Alle Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen meine Daten offengelegt wurden.
Zwecks eindeutiger Identifikation lege ich diesem Schreiben eine Kopie meiner Identitätskarte (Vorder- und Rückseite) bei.
Ich weise vorsätzlich darauf hin, dass gemäss Art. 60 DSG die Verweigerung, Einschränkung oder das Erteilen falscher Auskünfte im Rahmen dieses gesetzlichen Begehrens strafrechtlich verfolgt und mit einer persönlichen Busse von bis zu CHF 250'000.– geahndet werden kann.
Mit freundlichen Grüssen
[Dein Vorname und Nachname]
[Deine vollständige Adresse]
Beilage:
- Kopie der Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)