Haben Sie eine unberechtigte Mahnung der letterdata GmbH erhalten?
Viele Schweizer Konsumenten berichten aktuell über unerwartete Zahlungsaufforderungen, die im Namen von Drittfirmen oder Online-Portalen (wie swissnovachat.ch) verschickt werden. Die dabei verrechneten massiven Gebührenaufschläge, Dossiergebühren und pauschalen Verzugsschäden widersprechen der gängigen Schweizer Rechtspraxis und sind gemäss Art. 27 SchKG unzulässig.
Gemeinsam fordern wir Aufklärung und setzen die gesetzlichen Auskunftsrechte nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) durch.
In der aktuellen Ausstrahlung zeigt das Konsumentenmagazin SRF Kassensturz detailliert auf, wie das dubiose Geschäft mit den falschen Rechnungen für ein KI-Abo über das Portal swissnovachat.ch funktioniert. Weit über hundert Betroffene meldeten sich bei der Redaktion, weil ein Schweizer Inkassobüro (letterdata GmbH) die unberechtigten Forderungen vehement eintreibt und mit Betreibungen droht. Die Spuren führen bis nach Hongkong – wir sichern hier kollektiv die inländischen Zahlungsknotenpunkte!
*Vom Betreiber manuell geprüft und verifiziert.*
Bank: Revolut Bank, 3030 Bern (Virtueller Alphanumerik-Bypass)
IBAN: CH74 0900 0E1M 1684 6683 0
BIC/SWIFT: POFICHBE (Zugeordnet zur PostFinance AG)
Zugunsten von: letterdata GmbH, 8852 Altendorf
Bank: Migros Bank AG, 8001 Zürich
IBAN: CH73 3013 2000 0617 5797 7
BIC/SWIFT: MIGRCHZZXXX
Zugunsten von: letterdata GmbH, 8852 Altendorf
Das Schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) verbietet es Inkassobüros ausdrücklich, dem Schuldner die Kosten für ihre eigene Arbeit aufzubürden. Solche künstlich aufgeschlagenen Dossiergebühren, Bearbeitungsgebühren oder Kosten für eine Adressverifizierung sind rechtlich unzulässig.
Die gängige Praxis versucht oft, administrative Pauschalen als unzulässigen Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR geltend zu machen. Das Schweizer Bundesgericht vertritt hierzu jedoch eine glasklare Linie: Eigene interne Inkassokosten stellen im Regelfall keinen ersatzpflichtigen rechtlichen Verzugsschaden dar.